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Impressum:
Verantwortlich für die Inhalte der Website: Urs Nideröst NIUR GmbH. Unterdorfstrasse 20 8311 Brütten Tel.: +41 (0)79 753 05 03 Mail: info@niur.ch Url.: www.niur.ch |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen NIUR GmbH. 1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen NIUR GmbH. und Ihren Kunden (Besteller bzw. Käufer). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil des zwischen den Kunden und NIUR GmbH. abgeschlossenen Vertrages bzw. gelten mit Auftragserteilung des Kunden als anerkannt. Regelungen, die diese AGB Küche abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn den AGB im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. 2. Leistungen von NIUR GmbH. Inhalt und Umfang der Leistungen von NIUR GmbH. ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (insb. Leistungsbeschrieb inkl. Pläne). Änderungen und Ergänzungen, insbesondere ergänzende Zusicherungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 3. Angebot und Angebotsunterlagen Eine Offerte von NIUR GmbH. ist während 30 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Angebotes. Die Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrige Teile des An-gebotes von NIUR GmbH. bleiben ihr Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen zurückzugeben. Wesentliche, vom Kunden gewünschte Änderungen der Offerte, namentlich Änderungen beim Beschrieb, bei den Ausführungen oder Auflagen, können zu einer Neubeurteilung bis hin zu einer Absage führen. Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge von NIUR GmbH. dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden. NIUR GmbH. sind vom Kunden insbesondere Angaben zu machen über: ▪ Die technischen Anforderungen gemäss den Empfehlungen der Fachverbände ▪ Die zu verwendenden Materialien und deren Oberflächenbehandlung ▪ Die bauphysikalischen Anordnungen (Schalldämpfung, Brandschutz, Wärmedämmung, usw.) 4. Preise Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise sind frei bleibend, bzw. allfälligen Preisanpassungen unterworfen. Es gelten die Preise in der jeweiligen Offerte. An Offert Angeboten ist NIUR GmbH. längstens während 30 Tagen gebunden. Preise in Auftragsbestätigungen sind fest, soweit der Auftrag innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung aufgeführt wird. Technische Vorabklärungen, welche auf Grund einer Servicemeldung vor Ort durchgeführt wurden, sind grundsätzlich kostenpflichtig und können in Rechnung gestellt werden. Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten (oder Nachtragsbestätigungen) in Rechnung gestellt. Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer. Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten. NIUR GmbH. akzeptiert keine Konventionalstrafe in jeglicher Form. NIUR GmbH. akzeptiert kein WIR-Geld als Zahlungsmittel. 5. Lieferung und Bauabnahme Die Lieferung erfolgt durch NIUR GmbH. ans Domizil oder auf die Baustelle. NIUR GmbH. bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden soweit gesetzlich zulässig abgelehnt. Wird der vereinbarte Liefertermin auf Verlangen des Käufers verschoben und ist eine Terminverschiebung bei den Vorlieferanten durch NIUR GmbH. nicht mehr möglich, wird dem Käufer für die Lagerkosten eine Tagespauschale von CHF 30.– ab dem 10. Arbeitstag in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit der Abschlagszahlung bei Lieferbereitschaft wird durch eine Terminverschiebung nicht beeinflusst. Beinhaltet die Leistung von NIUR GmbH. auch den Einbau, erfolgt eine Bauabnahme. Seite 2 von 3 Nach Anzeige der Vollendung des Werkes durch NIUR GmbH., hat unter Vorbehalt einer anders lautenden Abmachung innerhalb von längstens 2 Arbeitstagen eine gemeinsame Prüfung des Werkes zu erfolgen. Ohne diese Prüfung gilt das Werk nach 5 Arbeitstagen als Mängelfrei abgenommen. 6. Mitwirkungspflichten des Bestellers Eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude des Kunden und die Sicherstellung einer ungehinderten Montage durch NIUR GmbH. muss durch den Kunden gewährleistet werden. Bei erschwerter Zufahrt zur Baustelle und/oder aussergewöhnlich schwierigen Baustellenverhältnissen kann NIUR GmbH. die Mehrkosten geltend machen. Damit die Montage termingerecht erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ▪ Trockene Wände ▪ Fenster angeschlagen ▪ Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden verlegt, begehbar, freigeräumt und trocken ▪ Installationen für elektrische Geräte, Gas und Wasser vorbereitet; ▪ Kabel eingezogen; Steckdosen für Dampfabzug; Kühlschrank, Geschirr-spüler und Licht montiert ▪ Mauerkasten für Abluftrohr versetzt ▪ Baustelle ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen (Verantwortung Kunde) ▪ Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschrieb Allfällige Nach- oder Mehrarbeiten, Wartelöhne, zusätzliche Spesen, etc., die aus Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind separat zu vergüten. NIUR GmbH. werden die allenfalls erforderlichen Gerüste, Baukräne, Aufzüge und Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Strom- und Wasserkosten gehen zu Lasten der Bauherrschaft. Müssen diese Einrichtungen durch NIUR GmbH. gestellt werden, ist dies gesondert zu vergüten. Für Montagematerial und Werkzeuge ist seitens des Bestellers ein geeigneter abschliessbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen. 7. Schalldämmende Montage Die Schallschutzanforderungen und daraus abgeleitete Massnahmen bei Montagearbeiten werden vom Kunden beantragt und mit den Planungsfachleuten der NIUR GmbH. abgestimmt. Erhöhte Anforderung nach SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» bedeutet nicht zwingend eine schalldämmende Montage. Diese muss in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden. Die Mehrkosten für Schallschutzmassnahmen werden im Angebot von NIUR GmbH. definiert. Die Ausführung der schalldämmenden Montage erfolgt nach den Richtlinien von SIA 181 oder mit schallschutztechnisch mindestens gleichwertigen Lösungen. 8. Übergang von Nutzen und Gefahr Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware bzw. – soweit ein Einbau erforderlich ist – mit Einbau auf den Kunden über. 9. Gewährleistung / Garantie Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung bzw. bei Bauabnahme zu prüfen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungspflicht an NIUR GmbH. gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige-/ und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt. Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre. Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, MassSkizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten nicht verbindlich. NIUR GmbH. lehnt jede Haftung aus mangelhaften Sanitär- und Elektro-installationen ab. Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung, der Abwasservorschriften nach SN 59200, der Schallschutznormen nach SIA 181, des Brandschutzes und der örtlichen Vorschriften. Seite 3 von 3 10. Haftung NIUR GmbH. verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung. NIUR GmbH. ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden bzw. Besteller oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Der Kunde ist für die ausreichende Versicherung auf der Baustelle (z.B. Diebstahlversicherung) verantwortlich. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse von besonderer Intensität, Streik oder Pandemie) wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben; der Kunde hat in diesem dies Falls keinerlei Anspruch auf Schadenersatz 11. Zahlungen Alle Rechnungen sind ohne anders lautende Abmachung zahlbar wie folgt • 50% bei Auftragserteilung (Gut zur Ausführung) • 40% bei Lieferbereitschaft • 10% Restzahlung nach Ablieferung (Schlussrechnung) • Alle Rechnungen mit Ausnahme der Restzahlung sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig ab Rechnungsdatum, netto Die Restzahlung ist ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 20 Tage ab Schlussrechnung, netto. Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt. 12. Rechte des Käufers Neben dem Recht auf Widerruf der gegenüber NIUR GmbH. erteilten Einwilligungen stehen dem Käufer die folgenden weiteren Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit der durch NIUR GmbH. verarbeiteten personenbezogenen Daten. Zudem steht dem Käufer das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu (weitere Informationen finden sich unter der Datenschutzerklärung von NIUR GmbH.) 13. Änderungen der AGB NIUR GmbH. behält sich die Änderung dieser AGB Küche jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. 14. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen: • Der individuelle Vertrag zwischen NIUR GmbH. und ihrem Kunden • Die vorliegenden AGB Küche • SIA Normen (soweit anwendbar, z.B. bei Einbau) • Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kauf-rechtes sind nicht anwendbar. Als Gerichtstand vereinbaren beide Parteien Winterthur. Es steht NIUR GmbH. frei, den Käufer an seinem Wohnbzw. Firmensitz oder vor jedem anderen gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung zuständigen Gericht zu belangen. Brütten im September 2021 |